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BEIHILFE

Die Beihilfen übernehmen bei vorliegender Indikation die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.
Nach der Beantragung durch den Patienten und der Bewilligung mit Kostenübernahme kann
die Therapie beginnen.


Sollte das beantragte Stundenvolumen nicht ausreichen, können bei Bedarf und entsprechender Indikation Verlängerungsanträge gestellt werden.

Von den Beihilfen anerkannte Richtlinienverfahren, die in meiner Praxis durchgeführt werden:

  • Psychoanalytische Psychotherapie …mehr »
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie …mehr »

Behandlungsmöglichleiten:

Behandlungsbeispiele:

  • Depressionen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Selbstwertstörungen
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Somatisierungsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Ängste und Zwänge
  • Anpassungsstörungen
  • Essstörungen
  • Schmerzstörungen
  • Schlafstörungen
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Akute seelische Krisen