BEIHILFE
Die Beihilfen übernehmen bei vorliegender Indikation die Kosten für eine
psychotherapeutische Behandlung.
Nach der Beantragung durch den Patienten und der Bewilligung mit
Kostenübernahme kann
die Therapie beginnen.
Sollte das beantragte Stundenvolumen nicht
ausreichen, können bei Bedarf und entsprechender Indikation
Verlängerungsanträge gestellt werden.
Von den Beihilfen anerkannte Richtlinienverfahren, die in meiner Praxis durchgeführt werden:Behandlungsmöglichleiten:
Behandlungsbeispiele:
|
||
|