QUALITÄTSSICHERUNG
Die Sicherung der Qualität einer Behandlung hängt zunächst von einer
fundierten Ausbildung des/der Thera-
peuten/in ab. Nach einem
abgeschlossenen Medizinstudium kann die psychotherapeutische und
psychosomatische Qualifikation über eine mehrjährige spezifische
Facharztausbildung erworben werden.
Eine Zusatzqualifikation für Psychotherapie benötigt eine mindestens
dreijährige fundierte Ausbildung. Die Zusatz-qualifikation Psychoanalyse umfasst eine mindestens
sechsjährige Ausbildung mit umfangreicher theoretischer und praktischer
Wissensvermittlung unter kontinuierlicher Supervision. In dieser
absolviert der spätere Analytiker eine mehrjährige Lehranalyse, um
seine eigene Persönlichkeit zu ergründen und weiterzuentwickeln,
insbesondere zum Schutze des Patienten, damit dieser nicht durch
Ungelöstheiten in der Person des Therapeuten belastet oder
beeinträchtigt wird.
Der Gesetzgeber hat zur Qualitätssicherung die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung erlassen, welcher Ärzte nachweislich nachkommen müssen.