SCHWEIGEPFLICHT
Ärzte sind zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet.
Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist dies aus
ethischen Gründen in besonderem Maße zu berücksichtigen, damit in einem
vertrauensvollen Beziehungsverhältnis fruchtbar gearbeitet werden
kann.
Alle Informationen, die der Therapeutin persönlich, per
Telefon-Anrufbeantworter oder in Schriftform zukommen, werden streng
vertraulich behandelt, gelangen nicht an Dritte und werden nur zu ihrem
bestimmungsgemäßen Zweck verwendet.