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INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN

Individuelle Gesundheitsleistungen sind zusätzliche Leistungen der Vorsorge, Diagnostik und Behandlung, die über
das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinausgehen
und daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht gedeckt sind. Abrechnungsgrundlage ist die Gebühren-
ordnung für Ärzte. Der Patient muss vor der Erbringung der Leistung über Kosten und Nutzen umfassend auf-
geklärt werden.

Informationen über Individuelle Gesundheitsleistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage telefonisch in der Praxis