INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
Individuelle Gesundheitsleistungen sind zusätzliche Leistungen der
Vorsorge, Diagnostik und Behandlung, die über
das vom Gesetzgeber
definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung
hinausgehen
und daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht
gedeckt sind. Abrechnungsgrundlage ist die Gebühren-
ordnung für Ärzte.
Der Patient muss vor der Erbringung der Leistung über Kosten und Nutzen
umfassend auf-
geklärt werden.
Informationen über Individuelle Gesundheitsleistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage telefonisch in der Praxis