KURZZEITTHERAPIE
Die Kurzzeittherapie ist zur
Krankenbehandlung bei privaten Krankenkassen zugelassen.Sie dient der Behandlung von aktuellen Konflikten, die fokussiert
behandelt werden können, z. b. Trennungskonflikte oder
Arbeitsplatzkonflikte.
In einer Kurzeittherapie kann auch abgeklärt
werden , ob eine weiterführende Langzeittherapie notwendig und sinnvoll erscheint. Die Behandlungsdauer umfasst maximal 25 Sitzungen, die sich über einen
Zeitraum von einem halben bis zu etwa einem Jahr erstreckt.
Wenn Sie in einer Privaten Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie hierfür keine gesonderte Verordnung.