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KURZZEITTHERAPIE

Die Kurzzeittherapie ist zur Krankenbehandlung bei gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Sie dient der Be- handlung von aktuellen Konflikten, die fokussiert behandelt werden können, z. b. Trennungskonflikte oder Arbeits-platzkonflikte. In einer Kurzeittherapie kann auch abgeklärt werden , ob eine weiterführende Langzeittherapie notwendig und sinnvoll erscheint.
Die Behandlungsdauer umfasst maximal 25 Sitzungen, die sich über einen Zeitraum von einem halben bis zu etwa einem Jahr erstreckt.