KURZZEITTHERAPIE
Die Kurzzeittherapie ist zur
Krankenbehandlung bei gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Sie dient der Be- handlung von aktuellen Konflikten, die fokussiert
behandelt werden können, z. b. Trennungskonflikte oder
Arbeits-platzkonflikte. In einer Kurzeittherapie kann auch abgeklärt
werden , ob eine weiterführende Langzeittherapie notwendig und sinnvoll erscheint.
Die Behandlungsdauer umfasst maximal 25 Sitzungen, die sich über einen
Zeitraum von einem halben bis zu etwa einem Jahr erstreckt.