KURZZEITTHERAPIE
Die Kurzzeittherapie ist zur
Krankenbehandlung bei Beihilfen zugelassen.Sie dient der Behandlung von aktuellen Konflikten, die fokussiert
behandelt werden können, z. b. Trennungskonflikte oder
Arbeitsplatzkonflikte.
In einer Kurzeittherapie kann auch abgeklärt
werden , ob eine weiterführende Langzeittherapie notwendig und sinnvoll
erscheint. Die Behandlungsdauer umfasst maximal 25 Sitzungen, die sich
über einen
Zeitraum von einem halben bis zu etwa einem Jahr erstreckt.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, benötigen Sie hierfür keine gesonderte Verordnung.