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KURZZEITTHERAPIE

Die Kurzzeittherapie ist zur Krankenbehandlung bei Beihilfen zugelassen.Sie dient der Behandlung von aktuellen Konflikten, die fokussiert behandelt werden können, z. b. Trennungskonflikte oder Arbeitsplatzkonflikte.
In einer Kurzeittherapie kann auch abgeklärt werden , ob eine weiterführende Langzeittherapie notwendig und sinnvoll erscheint. Die Behandlungsdauer umfasst maximal 25 Sitzungen, die sich über einen Zeitraum von einem halben bis zu etwa einem Jahr erstreckt.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, benötigen Sie hierfür keine gesonderte Verordnung.