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LANGZEITTHERAPIE

Für jede Psychotherapie, die über einen längeren Zeitraum stattfindet, entweder als tiefenpsychologisch fundierte oder als psychoanalytische Psychotherapie, muss durch die Beihilfe versicherte Patient klären, ob eine Behandlungspauschale vertraglich mit der Versicherung vereinbart wurde, oder ob ein Antrag auf Kostenübenahme gestellt werden muss.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, benötigen Sie hierfür keine gesonderte Verordnung