Leistungen > Beihilfe > Psychotherapeutisches Gespräch

PSYCHOTHERAPEUTISCHES GESPRÄCH

Die Beihilfen übernehmen die Kosten eines psychotherapeutischen Gesprächs. Dieses kann von einem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ausgeführt werden.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, benötigen Sie hierfür keine gesonderte Verordnung.